Zuschüsse für die Digitalisierung
Das Land Sachsen-Anhalt stellt zusätzlich 18 Mio. für die Digitalisierung kleiner- und mittelständischer Unternehmen zur Verfügung.
Sie möchten Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb strategisch neu aufstellen, Sie möchten Ihr Geschäftsmodell in das digitale Zeitalter überführen, Ihre Wertschöpfungsketten digitalisieren oder Ihren Kunden eine digitale Schnittstelle zu ihren Unternehmen bieten, dann nutzen Sie die Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt zur Digitalisierung.
Was wird gefördert?
Einführung digitaler Vertriebskanäle (z.B. Aufbau elektronischer Handel unter Verwendung mobiler Endgeräte) und Digitalisierung des Marketings
Einführung und Einführung eines IT- u./o. Datensicherheitskonzeptes
Einführung IT- gestützter Managementsysteme
Einführung medienbruchfreier Systeme
Umfassende Vernetzung von ERP- Produktionssystemen
Entwicklung produktbegleitender- u./o. Anwendersteuerungssoftware (z.B. App)
Einführung von Mensch-Maschine-Interaktion
Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen
Aufbau digitaler Plattformen
Entwicklung von predictivemaintenance Anwendungen (z.B. Fernwartung)
Einbindung von physischen Systemen in die Produktion der Cloudtechnologie
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind die mit dem Vorhaben unmittelbar in Zusammenhang stehenden Personalausgaben für zusätzliches Personal, Sachausgaben, Leistungen Dritter sowie notwendige Investitionen in die technische Ausstattung.
Für die Anerkennung von Personalausgaben werden Pauschalwerte zugrundegelegt, und zwar
13,00 Euro/Stunde bzw. 2 260 Euro/Monat für einfache Tätigkeiten, für die eine berufliche Ausbildung nicht erforderlich ist,
18,00 Euro/Stunde bzw. 3 135 Euro/Monat für Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige einschlägige Berufsausbildung erforderlich ist und
24,00 Euro/Stunde bzw. 4 160 Euro/Monat für höherwertige Tätigkeiten wie die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und anderen Dienstleistungen, die eine Hochschul- oder vergleichbare Ausbildung erfordern. Der Nachweis der für die Ausführung der Tätigkeit erforderlichen Qualifikation oder Berufserfahrung ist auf Anforderung der IB zu erbringen.
Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt,
maximal 70.000 Euro je Projekt.
Quelle: www.ib-sachsen-anhalt.de
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